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Behörden ohne Hindernisse

Barrierefreiheit für Software-Applikationen, Fachverfahren, Webseiten und Dokumente

Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung 

Viele Menschen sind auf barrierefreie Internet-Angebote der öffentlichen Verwaltung angewiesen – das sogenannte inklusive Internet. Materna unterstützt Behörden auf allen Ebenen bei der barrierefreien Umsetzung und Überprüfung von Web- und Non-Web-Anwendungen, Fachverfahren, Webseiten und Dokumenten.

Barrierefreiheit bedeutet gleiche Chancen für alle

Barrierefreiheit ermöglicht es Menschen mit einer Behinderung oder Einschränkung an allen Bereichen des täglichen Lebens teilzunehmen. Sie stellt zudem sicher, dass diese Personen beliebige Software-Anwendungen bedienen sowie Webseiten und Dokumente lesen können. Eine barrierefreie Software ist auch für Menschen mit einer leichten Einschränkung wie zum Beispiel Farbfehlsichtigkeit, Altersweitsichtigkeit oder einer Schreib-Leseschwäche wichtig. Behörden müssen Bürger:innen sowie Beschäftigte gleichermaßen gut mit barrierefreien Inhalten und Anwendungen versorgen.

BIK BITV-Test mit Materna

Sie möchten wissen, wie es mit der Barrierefreiheit Ihres Web-Angebots aussieht und ob die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit erfüllt sind? Materna führt als offizielle BIK Prüfstelle im Prüfverbund den BIK BITV-Test durch.

Der BIK BITV-Test

Der BIK BITV-Test ist ein etabliertes Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Web-Anwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549. Es ist in enger Abstimmung mit Selbsthilfeverbänden von Menschen mit Behinderungen, Webagenturen und Experten für Barrierefreiheit entstanden. Transparenz, Offenheit und die stetige Anpassung an aktuelle Standards und Rechtsetzungen zeichnen den BIK BITV-Test aus.Sie erhalten am Ende des BIK BITV-Tests einen Prüfbericht über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihres Webangebots und auch ein BIK Prüfsiegel. Wir machen Ihnen gerne ein Angebot für den BIK BITV-Test.

BIK BITV-Test anfragen

Bedeutung von Barrierefreiheit

  • Seit dem Jahr 2002 gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), an der sich viele Behörden orientieren.
  • Im Juni 2021 wurden neue Nachweispflichten für Bund und Länder eingeführt. Behörden müssen über den Stand der Barrierefreiheit ihrer mobilen Applikationen, Webseiten, Intranets und Extranets informieren.
  • Bund und Länder müssen der Zentralstelle für Barrierefreiheit umfassend über den Stand der Barrierefreiheit von Anwendungen Bericht erstatten (EU-Richtlinie 2016/2102). Diese Nachweise müssen sie seit Dezember 2021 den zuständigen EU-Stellen in Brüssel vorlegen.
  • Behörden, die Anwendungen, Webseiten und Inhalte nicht barrierefrei anbieten, riskieren eine Verwarnung der EU-Kommission – bis hin zu einer Geldstrafe.
  • Seit dem 23.09.2020 benötigt jede Webseite einer öffentlichen Stelle eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Ergänzend müssen Websites einen Feedback-Mechanismus anbieten. 

  • Analyse zur Ermittlung des Grad der Barrierefreiheit
  • Beratung zur Barrierefreiheit von Applikationen, Webseiten und Inhalten
  • Ganzheitliche Realisierung von barrierefreien Angeboten: Apps, Fachverfahren, Non-Web-Anwendungen, Webseiten und Dokumente
  • Test von Anwendungen bzw. Websites auf Barrierefreiheit; entsprechend gesetzlicher Lage bzw. weltweiter Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1)
  • Erstellung und Besprechung eines aussagekräftigen Prüfberichtes
  • Unterstützung bei der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Coaching von Redakteuren zur Barrierefreiheit 

  • Alles aus einer Hand: Projektplanung, Konzeption, Entwicklung, Einführung und Benutzerschulungen
  • Umfassende Kenntnisse bei der barrierefreien Umsetzung von Web- und Non-Web-Applikationen
  • Hohe Expertise über gesetzliche Verordnungen und Richtlinien wie EN 301 549, BITV 2.0, BGG, WCAG 2.1
  • Umfassendes Testing-Know-how, um auch große Software-Landschaften schrittweise umzustellen  

 

  1. Frühzeitige Einbindung von Experten für Barrierefreiheit und Usability, um das Thema bereits in der Konzeptionsphase und bei der Erstellung des Lasten- bzw. Pflichtenheftes mitzudenken. 
  2. Sensibilisierung der Projektbeteiligten zu Beginn in einem Workshop 
  3. Durchführung fortlaufender Tests zur Barrierefreiheit und zur Usability während der Entwicklungszeit sowie regelmäßige Besprechung der Testergebnisse mit den Projektverantwortlichen. 

 

Materna setzt sich aktiv ein

Die Experten von Materna haben sich aktiv an der Förderung von barrierefreien Lösungen beteiligt und an dem Projekt BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) mitgearbeitet. Durch die enge Zusammenarbeit mit diesem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Projekt wurde wertvolles Fachwissen für die Entwicklung und die praktische Umsetzung der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) aufgebaut. Aktuell ist Materna als BITV-Test Prüfstelle Mitglied im BITV-Prüfverbund der BIK vertreten und überprüft in diesem Rahmen Internet-, Extranet- und Intranet-Auftritte auf ihre Barrierefreiheit.

Zum BITV-Test 

 

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Potrait von Ansprechpartner Knut

Knut Ludwiczak
Consultant Barrierefreiheit und Usability